Joachim Heer (1825-1879) war der erste und bislang einzige Bundesrat aus dem Kanton Glarus. Vor seiner Wahl in die Landesregierung 1875 stand der studierte Jurist fast zwanzig Jahre lang (1857-1875) als Landammann der Regierung seines Heimatkantons vor. Aus gesundheitlichen Gründen musste der Liberale bereits nach drei Jahren als Bundesrat zurücktreten. Immerhin konnte er zuvor noch die Einführung des Fabrikgesetzes des Bundes begleiten, das wesentlich von Glarus inspiriert war. Angesichts der weitreichenden Kompetenzen, die der Landammann im 19. Jahrhundert hatte, erstaunt es nicht, dass Heer dem Kollegialitätsprinzip, wie es im Bundesrat herrscht, skeptisch gegenüberstand. Wesentlich positiver fiel sein Urteil über die Landsgemeinde aus, wie folgender Auszug aus einem Brief zeigt:
«Mit der Landsgemeinde bin ich im Ganzen doch nicht unzufrieden: Unsere demokratischen Einrichtungen bilden für manches wieder ein Korrektiv; der arme Mann fühlt sich weniger gedrückt, wenn er an der Gemeinde und Landsgemeinde seiner Freiheit sich freuen darf, und das Hochgefühl, hier mit seiner Hand so viel zu bedeuten wie der reichste Fabrikherr, hebt ihn das ganze Jahr und lässt ihn seinen Kopf aufrechter tragen als da, wo er immer nur als der Dienende und Gedrückte erscheint. Auch ist es ein gar gutes Ding, wenn wenigstens jedes Jahr einmal die verschiedenen Elemente des Volkes sich persönlich einander gegenüberstehen und ins Auge blicken; die Menschen rücken erst dann recht weit auseinander, wenn sie sich nicht mehr sehen und sprechen und jeder vom anderen nur noch vom Hörensagen oder vorgefassten Ideen urteilen kann.»[1]
[1] Quelle: Brief an Ratsherr Sarasin, 4. Januar 1860, zitiert in: Hans Lehnherr (1983): Der Einfluss des Kantons Glarus auf das Schweizerische Arbeitsrecht, Dissertation Universität Bern, S. 32.