Stimmen zur Landsgemeinde #2: Johann Caspar Bluntschli

1200px-johann_caspar_bluntschli_altDer Zürcher Johann Caspar Bluntschli gehörte zu den bedeutendsten Schweizer Rechtsgelehrten des 19. Jahrhunderts. Er war auch politisch aktiv, zunächst in Zürich, später in Deutschland, und setzte sich stark für liberale Ideen ein. Bluntschli war ein Anhänger der repräsentativen Demokratie. Die direkte Demokratie, wie sie damals in den Landsgemeindekantonen praktiziert wurde, betrachtete er dagegen ziemlich abschätzig, wie der Auszug aus einer Schrift von 1831 zeigt:

«Betrachten wir im Allgemeinen diese demokratische Staatsform, die Souveränität der Landsgemeinden, so werden wir wohl nicht lange anstehen, sie eine sehr rohe zu nennen, welche für eine einiger Massen gebildete Völkerschaft durchaus unpassend wäre. (…) Je ungebildeter und einfacher ein Volksleben ist, desto mehr wird die Gleichheit aller Bürger hervor treten; je mehr sich dasselbe entwickelt, je höher es in seiner Kultur steigt, desto klarer und mächtiger werden die Verschiedenheiten sich darstellen. Daher passt auch der obige Grundsatz der Demokratien am besten für kleine Völkerschaften, welche keine hohe Stufe der Ausbildung erreicht haben, und vielleicht nicht erreichen können. (…) Aus dieser Herleitung scheint mir bewiesen, dass die Demokratie nur für eine Völkerschaft anwendbar sey, welche auf einer sehr niedern Stufe der Entwicklung steht.»[1]


[1] Quelle: Johann Caspar Bluntschli (1831): Das Volk und der Souverän im Allgemeinen betrachtet und mit besonderer Rücksicht auf die schweizerischen Verhältnisse. Für Gebildete, S. 44-50.

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