Wettermässig war die Landsgemeinde auch dieses Jahr vom Pech verfolgt. Dafür schien für die Behörden die Sonne: Die Stimmbürger folgten bei sämtlichen neun Sachgeschäften dem Antrag des Landrats. Die Stimmbeteiligung war allerdings eher schwach, was wohl einerseits am Wetter lag, andererseits daran, dass trotz wichtiger Themen die ganz grossen Geschäfte fehlten.

Regenschirme prägten das Bild von der diesjährigen Landsgemeinde.
Die grösste Beachtung, insbesondere für nationale Medien, erhielt der Memorialsantrag für ein Verhüllungsverbot (siehe auch die Vorschau auf die Landsgemeinde auf diesem Blog). Er scheiterte bei der Abstimmung überraschend deutlich. Die Gegner argumentierten vor allem mit der fehlenden Relevanz für den Kanton Glarus, wo es praktisch keine Frauen mit Vollverschleierung gibt, und verwiesen darauf, dass ja bald über eine nationale Regelung abgestimmt werde, weshalb Glarus als nicht betroffener Kanton nicht vorpreschen müsste. Der Initiant des Antrags, Ronald Hämmerli, argumentierte vor allem mit der Sicherheit und warnte vor vermummten Hooligans und Demonstranten, die im Glarnerland allerdings auch eher selten anzutreffen sind.
Nach der Ablehnung des Burkaverbots ging es in raschem Tempo weiter. Nachdem bereits die Änderung des Steuergesetzes ohne Diskussion angenommen wurde, fand auch das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung stillschweigende Zustimmung. Gleiches gilt für das neue Gesetz über die politischen Rechte. Zwar stellte ein Stimmbürger den Antrag, technische Hilfsmittel für die Landsgemeinde zuzulassen (analog zu den Gemeindeversammlung, wo das Gesetz diese Möglichkeit vorsieht), Landammann Rolf Widmer lehnte diesen Änderungsantrag jedoch als rechtlich unzulässig ab, da dazu zuerst die Kantonsverfassung geändert werden müsse. Keine Wortmeldung gab es, eher überraschend, zum Memorialsantrag für einen Beitrag des Kantons von 2.2 Millionen Franken. an die Durchführung des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfests 2025 in Mollis.
Nochmals für Diskussionen sorgten dann die beiden letzten Traktanden. Die Vorlage zur Kantonalisierung des Schlichtungswesens wurde relativ knapp angenommen (der Landammann musste seine Regierungsratskollegen zum Abschätzen des Mehrs zur Hilfe nehmen). Die Gegner hatten vor einer Reform zulasten der Bürgernähe gewarnt, während sich die Befürworter mehr Effizienz versprechen.
Zum Baugesetz wurde ein ganzer Strauss von Anträgen gestellt. Zu reden gab insbesondere die Höhe der Mehrwertsabgabe, die fällig wird, wenn ein Grundstück infolge einer Zonenänderung mehr Wert erhält. Der Landrat hatte vorgeschlagen, diese Abgabe auf mindestens 20 Prozent des Mehrwerts festzulegen, wobei die Gemeinden darüber hinausgehen können. Anträge von linker Seite wollten diesen Wert auf 30 Prozent erhöhen, während Anträge von rechts die Abgabe bei 20 Prozent fixieren wollten. Weitere Änderungsanträge betrafen die Streichung des Kaufrechts für Gemeinden sowie des Grenzwertabstands. Das Abstimmungsprozedere wurde damit ziemlich komplex. Keiner der Änderungsanträge fand aber eine Mehrheit im Ring (wobei es mehrmals knapp wurde). Am Ende wurde auch dieses Gesetz gemäss dem Antrag des Landrats gutgeheissen.
Nach fast drei Stunden bei nassem Wetter wurden die Teilnehmer erlöst und konnten sich beim Mittagessen aufwärmen. Bei Kalberwurst, Kartoffelstock und Zwetschgen liess man die Landsgemeinde 2017 revue passieren.
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