Stimmen zur Landsgemeinde #6: Florian Gengel

Florian Gengel gehörte in den Anfangszeiten des Bundesstaats zu den Vertretern der demokratischen Bewegung. Der Bündner prägte ab 1861 als Redaktor beim Berner «Bund» die politische Ausrichtung des Blatts, indem er sich mit Verve für den Ausbau der direkten Demokratie einsetzte. Inspiration holte er sich dabei auch in Glarus. 1864 erlebte er die denkwürdige Landsgemeinde, an der das Fabrikgesetz beschlossen wurde, als Besucher. Im «Bund» schrieb er darüber eine sechsteilige (!) Reportage. Wir zitieren hier nur den Schluss, in dem er seine Eindrücke auf den Punkt bringt:

«Und während man anderswo das Volk als die unwissende, kopflose Masse verlästert, welche sich eigennützig, niedrig, beschränkt, retrograd gesinnt allem Guten widersetze und nur durch das Licht der inspirierten Intelligenz von oben langsam und gewaltsam wie ein Blinder vorwärts getrieben werden könne, sah ich hier eine Versammlung von 5000-6000 Gesetzgebern unter freiem Himmel, bei freier Rede und Gegenrede eine Landessteuer von 3 Promille votieren, über die Revision der Verfassung so erschöpfend sprechen und so rasch entschliessen, wie wenige Grosse Räthe, ein Fabrikpolizeigesetz erlassen, liberaler, als es schweizerische Grossräthe gethan, liberaler, als es der eigene Landrath gewollt; Ich sah diese Versammlung einen Antrag auf eine Art Konfiskation der Wasserquellen durch die Gemeinden, ebenso die Einführung einer Fleischtaxe kurz von der Hand weisen, das theure Jagdrecht zu Gunsten des Wildstandes, besonders der Gemsen, beschränken; kurz, über Fragen aller Gebiete des Staatshaushaltes, Recht und Verwaltung, mit schnellem und bewusstem Urtheil entscheiden – und ich finde, dass die Worte: freies Volk, Selbstregierung und Volkssouverainetät kein leerer Schall, sondern dass sie aus der innersten Natur unseres Wesens hervorgewachsen und durch Jahrhunderte mit Treue und Ausdauer bewahrt, die nationale Eigenschaft, die eigenste organische und historische Schöpfung unseres Volkes sind; die Eigenschaft, welche uns vo[n] allen andern Völkern unterscheidet und welche uns zu ihren Lehrern, zum fruchtbaren Beispiel für sie machen wird. Der demokratische Volksstaat ist die Signatur der Schweiz. In hoc signo vinces [in diesem Zeichen wirst du siegen].» [1]


[1] Quelle: Der Bund, 6. Juni 1864.

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Stimmen zur Landsgemeinde #3: Giorgio Hösli, 53, Grafiker, Älpler und Publizist, Mollis

490801pbiscpoz«Wir gehen jedes Jahr an die Landsgemeinde. Ich sage jeweils zu meiner Frau: Das ist wichtiger als Weihnachten. Gemeinsam ein Thema bereden und diskutieren, gefällt mir. Zudem finde ich die Abstimmung an der Landsgemeinde vom Gefühl her viel spannender als jede Urnenabstimmung. Wir bleiben jeweils von Anfang bis Ende im Ring, egal, wie schlecht das Wetter ist oder wie langweilig die Geschäfte sind. Wenn man schon demokratische Rechte hat, dann darf man dafür auch etwas leiden, finde ich.

Natürlich nahmen wir auch an der Landsgemeinde 2006 teil. Ich war damals für die drei Gemeinden, vor allem deshalb, weil ich den Vorschlag der Regierung, nur gewisse Gemeinden zusammenzulegen, daneben fand. Ich hielt es für sinnvoller, den Kanton nach Regionen zu organisieren. Heute bin ich nicht mehr so sicher, ob der Entscheid richtig war. Einerseits ist es gut, dass die kommunalen Administrationen zusammengelegt wurden; es braucht nicht in jedem Ort einen Dorfkönig. Aber Zentralisierung ist nicht überall sinnvoll. Im Schulwesen beispielsweise wurde nach meinem Empfinden zu viel vereinheitlicht und zusammengelegt.

Dass an der Landsgemeinde offen abgestimmt wird, stört mich nicht. Natürlich kann es bei umstrittenen Geschäften vorkommen, dass sich jemand unwohl fühlt, wenn er öffentlich seine Meinung kundtun muss. Im Allgemeinen finde ich es aber besser, wenn jeder offen seine Ansicht vertritt. So kann man anschliessend auch miteinander diskutieren, wo man sich nicht einig war. Das fördert die Toleranz aus meiner Sicht mehr, als wenn jeder für sich stimmt und die Differenzen unter der Oberfläche bleiben.

Mich stört, dass der Vertreter der Behörden jeweils das letzte Wort hat, bevor abgestimmt wird. Ich bin nicht grundsätzlich dagegen, dass ein Vertreter des Landrats oder auch des Regierungsrats ihre Positionen erläutern. Im Memorial haben sie jedoch bereits genügend Platz dafür. Die Behördenvertreter sollten am Anfang der Diskussion sprechen, nicht am Schluss. Das Schlusswort gehört dem Ring.»

Stimmen zur Landsgemeinde #2: Johann Caspar Bluntschli

1200px-johann_caspar_bluntschli_altDer Zürcher Johann Caspar Bluntschli gehörte zu den bedeutendsten Schweizer Rechtsgelehrten des 19. Jahrhunderts. Er war auch politisch aktiv, zunächst in Zürich, später in Deutschland, und setzte sich stark für liberale Ideen ein. Bluntschli war ein Anhänger der repräsentativen Demokratie. Die direkte Demokratie, wie sie damals in den Landsgemeindekantonen praktiziert wurde, betrachtete er dagegen ziemlich abschätzig, wie der Auszug aus einer Schrift von 1831 zeigt:

«Betrachten wir im Allgemeinen diese demokratische Staatsform, die Souveränität der Landsgemeinden, so werden wir wohl nicht lange anstehen, sie eine sehr rohe zu nennen, welche für eine einiger Massen gebildete Völkerschaft durchaus unpassend wäre. (…) Je ungebildeter und einfacher ein Volksleben ist, desto mehr wird die Gleichheit aller Bürger hervor treten; je mehr sich dasselbe entwickelt, je höher es in seiner Kultur steigt, desto klarer und mächtiger werden die Verschiedenheiten sich darstellen. Daher passt auch der obige Grundsatz der Demokratien am besten für kleine Völkerschaften, welche keine hohe Stufe der Ausbildung erreicht haben, und vielleicht nicht erreichen können. (…) Aus dieser Herleitung scheint mir bewiesen, dass die Demokratie nur für eine Völkerschaft anwendbar sey, welche auf einer sehr niedern Stufe der Entwicklung steht.»[1]


[1] Quelle: Johann Caspar Bluntschli (1831): Das Volk und der Souverän im Allgemeinen betrachtet und mit besonderer Rücksicht auf die schweizerischen Verhältnisse. Für Gebildete, S. 44-50.

Stimmen zur Landsgemeinde #1: Jean-Jacques Rousseau

Unter dem Titel «Stimmen zur Landsgemeinde» werden an dieser Stelle in den nächsten Monaten verschiedene Persönlichkeiten zu Wort kommen, die ihre Gedanken zur Landsgemeinde äussern – historische Persönlichkeiten ebenso wie heute lebende, Glarner ebenso wie Auswärtige.

jean-jacques_rousseau_painted_portraitDer Genfer Philosoph Jean-Jacques Rousseau sah in der Versammlungsdemokratie das Ideal der Volksherrschaft. Er verachtete die repräsentative Demokratie, die er als eigentlich undemokratisch ansah. Dagegen bringe die Versammlung aller Bürger den wahren «volonté général» zum Ausdruck. Rousseaus berühmtestes Werk, «Du Contrat Social», enthält denn auch ein Loblied auf die Landsgemeindedemokratien (wobei sich der Philosoph auf den Landsgemeindeplatz in Appenzell bezog, wo tatsächlich eine Eiche steht):

«Quand on voit chez le plus heureux peuple du monde des troupes de paysans régler les affaires de l’Etat sous un chêne et se conduire toujours sagement, peut-on s’empêcher de mépriser les rafinemens des autres nations, qui se rendent illustres et misérables avec tant d’art et de mistères?»[1]


[1] Quelle: Jean-Jacques Rousseau (1943 [1762]): Du Contrat Social, S. 361. Übersetzung: «Wenn man sieht, wie bei den glücklichsten Völker der Welt Gruppen von Bauern ihre Staatsangelegenheiten unter einer Eiche erledigen und sich dabei immer weise benehmen, wie könnte man da ohne Verachtung für die Verfeinerungen anderer Nationen sein, die sich mit so viel Kunstfertigkeit und Heimlichtun berühmt und elend machen?»