«Als Junge faszinierte mich die Landsgemeinde. Ich sass unterhalb der Bühne im Ring und verfolgte das Geschehen. Später, als junger Mann, war ich immer mehr der Meinung, dass man die Landsgemeinde eigentlich abschaffen könnte.
Heute bin ich von ihrer Qualität und ihren Vorzügen überzeugt. Die Landsgemeinde ermöglicht eine unmittelbare Auseinandersetzung mit Gleich- und Andersdenkenden und die direkte Mitsprache und -entscheidung bei Wahlen, Rechts- und Sachgeschäften. Sie ist die direkteste Form der Demokratie, die es gibt. Die Möglichkeit, sich an der Versammlung aktiv zu beteiligen, das Wort zu ergreifen und Anträge zu stellen, führt zu einer eigentümlichen Dynamik, die Risiken bergen kann, aus meiner Sicht aber vor allem eine Qualität darstellt. Sie zeigte sich z.B. bei der Abstimmung über die Gemeindestrukturreform augenfällig. Ich war als Mitglied der vom Regierungsrat eingesetzten Projektgruppe von Anfang an involviert.
Als Lehrer und Schulinspektor hatte ich persönlich erlebt, wie die alten, kleinräumigen Strukturen notwendigen Verbesserungen und ganzheitlicher Planung oft im Weg standen. Die Schulgemeinden, resp. die Anzahl Schülerinnen und Schüler der einzelnen Schulstandorte, vor allem im Glarner Hinterland, waren zu klein, um die steigenden Anforderungen und gesetzlichen Vorschriften eines zeitgemässen Schulbetriebs zu erfüllen. Um trotz der kleinräumigen Strukturen effizient und wirkungsvoll arbeiten zu können, bildeten die Gemeinden immer mehr übergreifende Zweckverbände – und entzogen so der Bevölkerung die direkte demokratische Mitsprache und damit die politische Kontrolle. Für einen entsprechenden Zusammenschluss mussten jeweils alle betroffenen Gemeinden (Gemeindeversammlungen) zustimmen, was oft sehr viel Zeit beanspruchte und mit Widerstand verbunden war.
In der Projektgruppe Gemeindestrukturreform wurden Modelle zur Bildung von Einheitsgemeinden, zu Zusammenschlüssen von Einheitsgemeinden und zur Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens erarbeitet. Im Zentrum stand der Vorschlag, die knapp 30 Gemeinden mit ihren komplizierten Teilstrukturen zu 9 Einheitsgemeinden zusammenzuschliessen – jeweils 3 in jedem der drei Landesteile (Nord, Mitte, Süd), die zugleich als Planungsregionen für weitere Strukturschritte dienen sollten. Regierungs- und Landrat sprachen sich für die Bildung von 10 Einheitsgemeinden aus. Die Landsgemeinde hingegen beschloss, sehr knapp allerdings, eine Fusion zu 3 Einheitsgemeinden. Dieser Entscheid wurde angefochten und bewirkte die Durchführung einer ausserordentlichen Landsgemeinde im Herbst 2007. Diese bestätigte den gefassten Entscheid sehr deutlich: ‹D’s Wort gilt!› – für mich ein Beweis für die Zuverlässigkeit und Qualität der Landsgemeinde.
Die neuen Gemeinden funktionieren gut. Manche Leute beklagen sich darüber, dass die Gemeindeverwaltung nicht mehr bei ihnen um die Ecke ist. Dafür sind die Ämter nun während der Bürozeiten durchgehend geöffnet, anstatt nur zwei Tage pro Woche für zwei Stunden.»