Stimmen zur Landsgemeinde #9: Heinrich Schiesser, 60, Bauer und ehemaliger Gemeindepräsident, Braunwald

heinrichschiesser«Ich gehe ab und zu an die Landsgemeinde, je nachdem, ob Geschäfte behandelt werden, die mich interessieren oder betreffen. Als ich Gemeinderat und später Gemeindepräsident war, war das etwas häufiger der Fall als heute.

Die Landsgemeinde ist aus meiner Sicht eine überholte Institution. Im Mittelalter war das vielleicht ein sinnvolles Modell, aber im 21. Jahrhundert geht es nicht an, dass man die Stimmen schätzt anstatt zu zählen. Man stelle sich ein Stimmlokal vor, in dem der Stimmenzähler die Ja- und die Nein-Stimmen jeweils auf einen Haufen legen und dann schätzen, welcher von beiden grösser ist. Jeder Schweizer Wahlbeobachter würde ein solches Verfahren in einem anderen Land scharf kritisieren, aber hierzulande akzeptiert man das. Der zweite Nachteil der Landsgemeinde ist, dass Stimmberechtigte, die krank oder gebrechlich sind oder die am Landsgemeindesonntag arbeiten müssen, von der Teilnahme ausgeschlossen sind.

Diese Gründe haben mich dazu bewogen, 2007 einen Memorialsantrag zur Abschaffung der Landsgemeinde einzureichen. Ich schätzte die Erfolgschancen von Anfang an als klein ein. Als der Landrat dann den Antrag für unerheblich erklärte, war mir klar, dass die Sache aussichtslos war. Deshalb ergriff ich an der Landsgemeinde auch nicht mehr das Wort.

Ich war der Landsgemeinde gegenüber schon immer kritisch eingestellt. Der Entscheid für die Gemeindestrukturreform von 2006 hat mich in meiner Haltung noch bestärkt. Das Abstimmungsergebnis war sehr knapp. Ich glaube, die Fusion war ein Fehler. Man versprach im Vorfeld Millioneneinsparungen. Wirklich billiger ist es mit den neuen Strukturen aber nicht geworden. Dafür sind die Distanzen grösser geworden. Wenn ich als Braunwalder früher etwas von der Gemeindeverwaltung brauchte, musste ich nur ein paar Schritte gehen; Heute muss ich die Bahn nehmen und nach Schwanden fahren. Vor der Fusion kamen in Braunwald jeweils zwischen 40 und 100 Stimmberechtigte an die Gemeindeversammlung. Heute nehmen noch höchstens 10 den Weg nach Schwanden auf sich.»

Stimmen zur Landsgemeinde #8: Christoph Meiners

meinerscDer Deutsche Christoph Meiners (1747-1810) beschäftigte sich als Universalgelehrter von Psychologie über Philosophie bis zu Ethnologie mit so ziemlich allen Fachgebieten und sah viel von der Welt. Auch die Schweiz bereiste er und war als Beobachter auch an der Landsgemeinde in Glarus. Sehr erfreut war er allerdings nicht über das Staatswesen, das den «unwissenden güterlosen Menschen» derart viel Einfluss gewährt, wie er in einem Brief an einen Freund berichtete:

«Meinen jetzigen Einsichten nach widerspricht nichts der Erfahrung und Geschichte mehr, als die gewöhnlichen Gemeinplätze der Freunde demokratischer Verfassungen: dass das Volk in seinen eigenen Angelegenheiten sehr richtig urtheile, und sein wahres Interesse besser, als Fürsten und Obrigkeiten verstehe (…) Sie, mein Werthester, werden eben so wenig, als ich, eine Verfassung bewundern können, in welcher nicht nur sechzehnjährige Knaben, und unwissende güterlose Menschen Gesetze geben und abschaffen, und alle Magistratspersonen wählen und entsetzen, sondern in welcher auch unwissende oder wenig begüterte Mäner in solchen Ämtern erhoben werden können, die einen gebildeten Geist, mannigfaltige Kenntnisse, und besonders Unbestechlichkeit und Uneigennützigkeit erfordern. Ich kann ferner unmöglich eine Verfassung lieben, in welcher der Arme über den Reichen, der Unwissende über den Einsichtsvollen, der Untergeordnete über seine Obrigkeit herrscht.»[1]


[1] Quelle: Christoph Meiners (1791): Briefe über die Schweiz, Dritter Theil, S. 118-119.

Stimmen zur Landsgemeinde #7: Danielle Hefti, 19, Kantonsschülerin, Braunwald

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Danielle Hefti. Bild: Caramagazine

«Dass man in Glarus bereits mit 16 abstimmen kann, finde ich sehr gut. So können jene, die an der Politik interessiert sind, sich einbringen; die anderen bleiben eben zu Hause. In meinem Freundeskreis gehen aber die meisten an die Landsgemeinde. Ich sprach 2014 sogar schon als 16-Jährige im Ring. Geplant war das allerdings nicht. Meine Mutter hatte zusammen mit anderen Braunwaldnern einen Memorialsantrag eingereicht, der forderte, dass die Standseilbahn gratis sein soll. Als kurz vor der Landsgemeinde ein Redner ausfiel, stellte ich mich zur Verfügung – auch, weil ich voll überzeugt war von dem Vorschlag. Da es keine Strasse nach Braunwald gibt, ist die Bahn die einzige Verbindung ins Tal. Der Billettpreis von 7 Franken pro Weg ist viel zu teuer. Die Bahn gratis zu betreiben, würde den Kanton etwa eine Million Franken kosten; das wäre immer noch billiger, als eine Strasse zu bauen.

Als ich ans Rednerpult trat, schlotterten meine Knie und ich zitterte am ganzen Körper. Am Ende war es aber eine gute Erfahrung; ich bekam auch viele positive Reaktionen. Schade ist nur, dass der Antrag am Ende abgelehnt wurde. Ich war richtig enttäuscht. Später hielt ich als Austauschschülerin in Taiwan eine Rede vor 5000 Leuten – auf Chinesisch. Da war ich ebenfalls etwas nervös, aber immerhin hatte ich dann ja schon Erfahrung.

An der Landsgemeinde gefällt mir vor allem, dass es vor Ort eine Diskussion gibt und jeder das Wort ergreifen kann, auch wenn er oder sie nicht in einer Partei oder einer Behörde ist. Man kann sich als Stimmbürger die Argumente anhören und sich dann entscheiden. Ein Nachteil ist, dass alle sehen können, wie man stimmt. Mich beeinflusst das zwar nicht, aber vielleicht wäre es dennoch die zeitgemässere Lösung, mit einem elektronischen Gerät abzustimmen.»

Stimmen zur Landsgemeinde #6: Florian Gengel

Florian Gengel gehörte in den Anfangszeiten des Bundesstaats zu den Vertretern der demokratischen Bewegung. Der Bündner prägte ab 1861 als Redaktor beim Berner «Bund» die politische Ausrichtung des Blatts, indem er sich mit Verve für den Ausbau der direkten Demokratie einsetzte. Inspiration holte er sich dabei auch in Glarus. 1864 erlebte er die denkwürdige Landsgemeinde, an der das Fabrikgesetz beschlossen wurde, als Besucher. Im «Bund» schrieb er darüber eine sechsteilige (!) Reportage. Wir zitieren hier nur den Schluss, in dem er seine Eindrücke auf den Punkt bringt:

«Und während man anderswo das Volk als die unwissende, kopflose Masse verlästert, welche sich eigennützig, niedrig, beschränkt, retrograd gesinnt allem Guten widersetze und nur durch das Licht der inspirierten Intelligenz von oben langsam und gewaltsam wie ein Blinder vorwärts getrieben werden könne, sah ich hier eine Versammlung von 5000-6000 Gesetzgebern unter freiem Himmel, bei freier Rede und Gegenrede eine Landessteuer von 3 Promille votieren, über die Revision der Verfassung so erschöpfend sprechen und so rasch entschliessen, wie wenige Grosse Räthe, ein Fabrikpolizeigesetz erlassen, liberaler, als es schweizerische Grossräthe gethan, liberaler, als es der eigene Landrath gewollt; Ich sah diese Versammlung einen Antrag auf eine Art Konfiskation der Wasserquellen durch die Gemeinden, ebenso die Einführung einer Fleischtaxe kurz von der Hand weisen, das theure Jagdrecht zu Gunsten des Wildstandes, besonders der Gemsen, beschränken; kurz, über Fragen aller Gebiete des Staatshaushaltes, Recht und Verwaltung, mit schnellem und bewusstem Urtheil entscheiden – und ich finde, dass die Worte: freies Volk, Selbstregierung und Volkssouverainetät kein leerer Schall, sondern dass sie aus der innersten Natur unseres Wesens hervorgewachsen und durch Jahrhunderte mit Treue und Ausdauer bewahrt, die nationale Eigenschaft, die eigenste organische und historische Schöpfung unseres Volkes sind; die Eigenschaft, welche uns vo[n] allen andern Völkern unterscheidet und welche uns zu ihren Lehrern, zum fruchtbaren Beispiel für sie machen wird. Der demokratische Volksstaat ist die Signatur der Schweiz. In hoc signo vinces [in diesem Zeichen wirst du siegen].» [1]


[1] Quelle: Der Bund, 6. Juni 1864.

Stimmen zur Landsgemeinde #5: Peter Neumann (53), Direktor des Deutschen Instituts für Sachunmittelbare Demokratie (DISUD), Dresden

peterneumann«Seit 2004 organisiert das DISUD[*]
jährlich eine wissenschaftliche Studienreise in die Schweiz, bei der die Teilnehmer mehr über die direkte Demokratie in der Schweiz erfahren sollen. Dabei besuchen wir neben Universitäten jeweils auch eine Landsgemeinde. Für einen Deutschen ist es schwer vorstellbar, dass die Bürger über ihre Angelegenheiten selber entscheiden, und das mit einer erstaunlichen Disziplin. Bei diesem Anblick bekommt mancher Reiseteilnehmer feuchte Augen.

Ich habe Anfang der 1980er Jahre im Rahmen meines Studiums begonnen, mich mit direkter Demokratie zu beschäftigen. Mir fiel auf, dass vieles, was in den juristischen Lehrbüchern stand, undifferenziert oder schlicht falsch war. Noch immer sind die Vorbehalte gegenüber Volksentscheiden innerhalb der Eliten in Deutschland sehr gross. In den letzten Jahrzehnten hat sich aber einiges getan. In den 1980er Jahren galt direkte Demokratie in Deutschland als Teufelszeug. Inzwischen hat sich vieles verändert. Die Regelungen wurden in den Ländern und Kommunen zum Teil neu eingeführt oder reformiert.

Übrigens sieht das deutsche Grundgesetz auch die Möglichkeit von Gemeindeversammlungen vor. Derzeit existieren sie einzig in Schleswig-Holstein, doch in anderen Bundesländern wird darüber diskutiert, ob man den Kommunen diese Möglichkeit ebenfalls geben sollte. Natürlich bin ich mir bewusst, dass sich viele Schweizer Gemeinden von ihren Gemeindeversammlungen verabschieden, und auch mehrere Kantone die Landsgemeinde abgeschafft haben. Ich frage mich allerdings, ob sie dies nachträglich nicht bedauern. Es scheint mir, dass die Menschen Institutionen brauchen, die sie mit dem Gemeinwesen verbindet. Jedenfalls nimmt in Deutschland das Interesse an der Versammlungsdemokratie zu. Die nächste Reise in die Schweiz, die wir organisieren, ist bereits ausgebucht.

Befürworter der Volksrechte in Deutschland haben zuletzt wieder Zweifel an diesen Instrumenten bekommen: Brexit, Rechtspopulismus in den europäischen Staaten sind hier ursächlich. Allerdings ist das Niveau der Diskussion bei Wahlen und Abstimmungen gleichermassen abhängig von der jeweils herrschenden politischen Kultur. Man muss nicht Wahlen oder Abstimmungen abschaffen; vielmehr gilt die Arbeit der politischen Kultur.»


[*] Das Deutsche Institut für Sachunmittelbare Demokratie (DISUD) in Dresden wurde 2004 von Peter Neumann gegründet. Es führt jedes Jahr eine wissenschaftliche Konferenz zur direkten Demokratie durch und gibt mehrere wissenschaftliche Schriftenreihen heraus.

Stimmen zur Landsgemeinde #4: Joachim Heer

220px-joachimheerJoachim Heer (1825-1879) war der erste und bislang einzige Bundesrat aus dem Kanton Glarus. Vor seiner Wahl in die Landesregierung 1875 stand der studierte Jurist fast zwanzig Jahre lang (1857-1875) als Landammann der Regierung seines Heimatkantons vor. Aus gesundheitlichen Gründen musste der Liberale bereits nach drei Jahren als Bundesrat zurücktreten. Immerhin konnte er zuvor noch die Einführung des Fabrikgesetzes des Bundes begleiten, das wesentlich von Glarus inspiriert war. Angesichts der weitreichenden Kompetenzen, die der Landammann im 19. Jahrhundert hatte, erstaunt es nicht, dass Heer dem Kollegialitätsprinzip, wie es im Bundesrat herrscht, skeptisch gegenüberstand. Wesentlich positiver fiel sein Urteil über die Landsgemeinde aus, wie folgender Auszug aus einem Brief zeigt:

«Mit der Landsgemeinde bin ich im Ganzen doch nicht unzufrieden: Unsere demokratischen Einrichtungen bilden für manches wieder ein Korrektiv; der arme Mann fühlt sich weniger gedrückt, wenn er an der Gemeinde und Landsgemeinde seiner Freiheit sich freuen darf, und das Hochgefühl, hier mit seiner Hand so viel zu bedeuten wie der reichste Fabrikherr, hebt ihn das ganze Jahr und lässt ihn seinen Kopf aufrechter tragen als da, wo er immer nur als der Dienende und Gedrückte erscheint. Auch ist es ein gar gutes Ding, wenn wenigstens jedes Jahr einmal die verschiedenen Elemente des Volkes sich persönlich einander gegenüberstehen und ins Auge blicken; die Menschen rücken erst dann recht weit auseinander, wenn sie sich nicht mehr sehen und sprechen und jeder vom anderen nur noch vom Hörensagen oder vorgefassten Ideen urteilen kann.»[1]


[1] Quelle: Brief an Ratsherr Sarasin, 4. Januar 1860, zitiert in: Hans Lehnherr (1983): Der Einfluss des Kantons Glarus auf das Schweizerische Arbeitsrecht, Dissertation Universität Bern, S. 32.

Stimmen zur Landsgemeinde #3: Giorgio Hösli, 53, Grafiker, Älpler und Publizist, Mollis

490801pbiscpoz«Wir gehen jedes Jahr an die Landsgemeinde. Ich sage jeweils zu meiner Frau: Das ist wichtiger als Weihnachten. Gemeinsam ein Thema bereden und diskutieren, gefällt mir. Zudem finde ich die Abstimmung an der Landsgemeinde vom Gefühl her viel spannender als jede Urnenabstimmung. Wir bleiben jeweils von Anfang bis Ende im Ring, egal, wie schlecht das Wetter ist oder wie langweilig die Geschäfte sind. Wenn man schon demokratische Rechte hat, dann darf man dafür auch etwas leiden, finde ich.

Natürlich nahmen wir auch an der Landsgemeinde 2006 teil. Ich war damals für die drei Gemeinden, vor allem deshalb, weil ich den Vorschlag der Regierung, nur gewisse Gemeinden zusammenzulegen, daneben fand. Ich hielt es für sinnvoller, den Kanton nach Regionen zu organisieren. Heute bin ich nicht mehr so sicher, ob der Entscheid richtig war. Einerseits ist es gut, dass die kommunalen Administrationen zusammengelegt wurden; es braucht nicht in jedem Ort einen Dorfkönig. Aber Zentralisierung ist nicht überall sinnvoll. Im Schulwesen beispielsweise wurde nach meinem Empfinden zu viel vereinheitlicht und zusammengelegt.

Dass an der Landsgemeinde offen abgestimmt wird, stört mich nicht. Natürlich kann es bei umstrittenen Geschäften vorkommen, dass sich jemand unwohl fühlt, wenn er öffentlich seine Meinung kundtun muss. Im Allgemeinen finde ich es aber besser, wenn jeder offen seine Ansicht vertritt. So kann man anschliessend auch miteinander diskutieren, wo man sich nicht einig war. Das fördert die Toleranz aus meiner Sicht mehr, als wenn jeder für sich stimmt und die Differenzen unter der Oberfläche bleiben.

Mich stört, dass der Vertreter der Behörden jeweils das letzte Wort hat, bevor abgestimmt wird. Ich bin nicht grundsätzlich dagegen, dass ein Vertreter des Landrats oder auch des Regierungsrats ihre Positionen erläutern. Im Memorial haben sie jedoch bereits genügend Platz dafür. Die Behördenvertreter sollten am Anfang der Diskussion sprechen, nicht am Schluss. Das Schlusswort gehört dem Ring.»

Stimmen zur Landsgemeinde #2: Johann Caspar Bluntschli

1200px-johann_caspar_bluntschli_altDer Zürcher Johann Caspar Bluntschli gehörte zu den bedeutendsten Schweizer Rechtsgelehrten des 19. Jahrhunderts. Er war auch politisch aktiv, zunächst in Zürich, später in Deutschland, und setzte sich stark für liberale Ideen ein. Bluntschli war ein Anhänger der repräsentativen Demokratie. Die direkte Demokratie, wie sie damals in den Landsgemeindekantonen praktiziert wurde, betrachtete er dagegen ziemlich abschätzig, wie der Auszug aus einer Schrift von 1831 zeigt:

«Betrachten wir im Allgemeinen diese demokratische Staatsform, die Souveränität der Landsgemeinden, so werden wir wohl nicht lange anstehen, sie eine sehr rohe zu nennen, welche für eine einiger Massen gebildete Völkerschaft durchaus unpassend wäre. (…) Je ungebildeter und einfacher ein Volksleben ist, desto mehr wird die Gleichheit aller Bürger hervor treten; je mehr sich dasselbe entwickelt, je höher es in seiner Kultur steigt, desto klarer und mächtiger werden die Verschiedenheiten sich darstellen. Daher passt auch der obige Grundsatz der Demokratien am besten für kleine Völkerschaften, welche keine hohe Stufe der Ausbildung erreicht haben, und vielleicht nicht erreichen können. (…) Aus dieser Herleitung scheint mir bewiesen, dass die Demokratie nur für eine Völkerschaft anwendbar sey, welche auf einer sehr niedern Stufe der Entwicklung steht.»[1]


[1] Quelle: Johann Caspar Bluntschli (1831): Das Volk und der Souverän im Allgemeinen betrachtet und mit besonderer Rücksicht auf die schweizerischen Verhältnisse. Für Gebildete, S. 44-50.

Stimmen zur Landsgemeinde #1: Jean-Jacques Rousseau

Unter dem Titel «Stimmen zur Landsgemeinde» werden an dieser Stelle in den nächsten Monaten verschiedene Persönlichkeiten zu Wort kommen, die ihre Gedanken zur Landsgemeinde äussern – historische Persönlichkeiten ebenso wie heute lebende, Glarner ebenso wie Auswärtige.

jean-jacques_rousseau_painted_portraitDer Genfer Philosoph Jean-Jacques Rousseau sah in der Versammlungsdemokratie das Ideal der Volksherrschaft. Er verachtete die repräsentative Demokratie, die er als eigentlich undemokratisch ansah. Dagegen bringe die Versammlung aller Bürger den wahren «volonté général» zum Ausdruck. Rousseaus berühmtestes Werk, «Du Contrat Social», enthält denn auch ein Loblied auf die Landsgemeindedemokratien (wobei sich der Philosoph auf den Landsgemeindeplatz in Appenzell bezog, wo tatsächlich eine Eiche steht):

«Quand on voit chez le plus heureux peuple du monde des troupes de paysans régler les affaires de l’Etat sous un chêne et se conduire toujours sagement, peut-on s’empêcher de mépriser les rafinemens des autres nations, qui se rendent illustres et misérables avec tant d’art et de mistères?»[1]


[1] Quelle: Jean-Jacques Rousseau (1943 [1762]): Du Contrat Social, S. 361. Übersetzung: «Wenn man sieht, wie bei den glücklichsten Völker der Welt Gruppen von Bauern ihre Staatsangelegenheiten unter einer Eiche erledigen und sich dabei immer weise benehmen, wie könnte man da ohne Verachtung für die Verfeinerungen anderer Nationen sein, die sich mit so viel Kunstfertigkeit und Heimlichtun berühmt und elend machen?»