Das war die Landsgemeinde 2017

Wettermässig war die Landsgemeinde auch dieses Jahr vom Pech verfolgt. Dafür schien für die Behörden die Sonne: Die Stimmbürger folgten bei sämtlichen neun Sachgeschäften dem Antrag des Landrats. Die Stimmbeteiligung war allerdings eher schwach, was wohl einerseits am Wetter lag, andererseits daran, dass trotz wichtiger Themen die ganz grossen Geschäfte fehlten.

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Regenschirme prägten das Bild von der diesjährigen Landsgemeinde.

Die grösste Beachtung, insbesondere für nationale Medien, erhielt der Memorialsantrag für ein Verhüllungsverbot (siehe auch die Vorschau auf die Landsgemeinde auf diesem Blog). Er scheiterte bei der Abstimmung überraschend deutlich. Die Gegner argumentierten vor allem mit der fehlenden Relevanz für den Kanton Glarus, wo es praktisch keine Frauen mit Vollverschleierung gibt, und verwiesen darauf, dass ja bald über eine nationale Regelung abgestimmt werde, weshalb Glarus als nicht betroffener Kanton nicht vorpreschen müsste. Der Initiant des Antrags, Ronald Hämmerli, argumentierte vor allem mit der Sicherheit und warnte vor vermummten Hooligans und Demonstranten, die im Glarnerland allerdings auch eher selten anzutreffen sind.

Nach der Ablehnung des Burkaverbots ging es in raschem Tempo weiter. Nachdem bereits die Änderung des Steuergesetzes ohne Diskussion angenommen wurde, fand auch das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung stillschweigende Zustimmung. Gleiches gilt für das neue Gesetz über die politischen Rechte. Zwar stellte ein Stimmbürger den Antrag, technische Hilfsmittel für die Landsgemeinde zuzulassen (analog zu den Gemeindeversammlung, wo das Gesetz diese Möglichkeit vorsieht), Landammann Rolf Widmer lehnte diesen Änderungsantrag jedoch als rechtlich unzulässig ab, da dazu zuerst die Kantonsverfassung geändert werden müsse. Keine Wortmeldung gab es, eher überraschend, zum Memorialsantrag für einen Beitrag des Kantons von 2.2 Millionen Franken. an die Durchführung des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfests 2025 in Mollis.

Nochmals für Diskussionen sorgten dann die beiden letzten Traktanden. Die Vorlage zur Kantonalisierung des Schlichtungswesens wurde relativ knapp angenommen (der Landammann musste seine Regierungsratskollegen zum Abschätzen des Mehrs zur Hilfe nehmen). Die Gegner hatten vor einer Reform zulasten der Bürgernähe gewarnt, während sich die Befürworter mehr Effizienz versprechen.

Zum Baugesetz wurde ein ganzer Strauss von Anträgen gestellt. Zu reden gab insbesondere die Höhe der Mehrwertsabgabe, die fällig wird, wenn ein Grundstück infolge einer Zonenänderung mehr Wert erhält. Der Landrat hatte vorgeschlagen, diese Abgabe auf mindestens 20 Prozent des Mehrwerts festzulegen, wobei die Gemeinden darüber hinausgehen können. Anträge von linker Seite wollten diesen Wert auf 30 Prozent erhöhen, während Anträge von rechts die Abgabe bei 20 Prozent fixieren wollten. Weitere Änderungsanträge betrafen die Streichung des Kaufrechts für Gemeinden sowie des Grenzwertabstands. Das Abstimmungsprozedere wurde damit ziemlich komplex. Keiner der Änderungsanträge fand aber eine Mehrheit im Ring (wobei es mehrmals knapp wurde). Am Ende wurde auch dieses Gesetz gemäss dem Antrag des Landrats gutgeheissen.

Nach fast drei Stunden bei nassem Wetter wurden die Teilnehmer erlöst und konnten sich beim Mittagessen aufwärmen. Bei Kalberwurst, Kartoffelstock und Zwetschgen liess man die Landsgemeinde 2017 revue passieren.

Helvetische Vorläufer des Burkaverbots

Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Blog History Reloaded.

Politisch gesehen, ist die Burka derzeit das wohl heisseste Kleidungsstück. Die Tessiner nahmen 2013 eine Volksinitiative an, welche die Verhüllung im öffentlichen Raum verbietet. An diesem Sonntag wird Glarus an der Landsgemeinde über einen Antrag mit gleichem Inhalt abstimmen. Und auf nationaler Ebene sammelt das «Egerkinger Komitee» um SVP-Nationalrat Walter Wobmann Unterschriften für ein «Burkaverbot» (wobei es genau genommen vor allem um den Gesichtsschleier Nikab geht). Noch bis im September hat die Gruppe Zeit, die nötigen 100’000 Unterschriften zusammenzubringen – drei Viertel hat sie bereits.

Dass Kleider nicht nur Leute, sondern auch Staat machen, gilt nicht erst, seit Politiker Vollverschleierung und Ganzkörperbadeanzüge verbieten wollen. Bereits in der frühen Neuzeit gab es fast überall in Europa teils sehr weitgehende Kleidervorschriften und -verbote. So untersagte die St. Galler Obrigkeit der Bevölkerung 1503 das Tragen jeglicher kurzer Kleider. Vorausgegangen waren Klagen über junge Frauen, die ihre «Herzen und Hälse» in unsittlicher Weise entblösst hätten.

Standesunterschiede sichtbar machen

Sogenannte Kleidermandate gab es in vielen Kantonen – ob katholisch oder protestantisch –, es gab sie in den Städten ebenso wie auf dem Land. Begründet wurden solche Vorschriften meist mit der Wahrung von Sitte und Moral. Oft führte die Obrigkeit zudem ins Feld, man müsse das Volk vor sich selber schützen: Es gelte zu verhindern, dass die Leute übermässig viel Geld ausgeben und sich in die Armut stürzen um der Mode willen. Die Verbote betrafen daher oft teure Kleidungsstücke, Schuhe oder aufwendige Verzierungen. Vielfach wurden auch Preisobergrenzen für bestimmte Stücke festgelegt.

Stark dürfte aber eine andere Motivation mitgespielt haben: Die herrschenden Kreise wollten mit den Kleiderregeln die Unterschiede zwischen den Gesellschaftsschichten aufrechterhalten und öffentlich sichtbar machen. Dies erklärt auch, warum die Vorschriften im 17. Jahrhundert immer detaillierter wurden: In allen Kantonen war damals eine zunehmende Aristokratisierung zu beobachten. Die adlige Oberschicht nabelte sich vom Rest der Bevölkerung ab und wollte ihren Status öffentlich demonstrieren.

Selten legten die Herrschenden ihre Absichten so offen dar wie in Basel 1637, wo der Kleine Rat eine neue, fast 20 Seiten lange Kleiderordnung explizit mit der Befürchtung begründete, dass «eines jeden Wesen und Stand nicht mehr erkent werden mag».

Die Ratsherren erliessen deshalb für jede soziale Gruppe unterschiedliche Anweisungen, was deren Angehörige tragen durften und was nicht. So war Dienstknechten und Taglöhnern das Tragen von genähten Hüten untersagt – sie durften ihre Köpfe lediglich mit Filzhüten bedecken. In St. Gallen waren Kleider aus Damast oder Seide adligen Frauen vorbehalten, ebenso «Bändelchen und Zöttelein», während in Glarus Frauen, die von der Armenfürsorge lebten, bestimmte Kleidungsstücke untersagt waren, beispielsweise seidene Halstücher. Häufig gab es zudem geografisch abgestufte Regeln: So waren in Bern gewisse Kleidungsstücke nur den Städtern erlaubt, auf dem Land hingegen verboten – etwa gefaltete Hosen.

Zwei Jahrhunderte Ruhe

Schneider waren von den Kleidervorschriften ebenfalls betroffen und mussten mit saftigen Bussen rechnen, wenn sie Textilien fertigten, die nicht erlaubt waren. Gleichzeitig wussten sie sich die Vorschriften aber auch zunutze zu machen, um sich unerwünschte ausländische Konkurrenz vom Leib zu halten: Vielfach beschränkten sich Verbote auf importierte Stücke (angeblich, weil diese zu teuer waren), wodurch die einheimischen Produzenten ein Monopol erhielten.

Bei den Konsumenten waren die strengen Vorschriften allerdings nicht sonderlich beliebt. Mit der Aufklärung und der Französischen Revolution stiess die Idee, dass der Staat den Bürgern vorschreiben sollte, was sie zu tragen hatten, zunehmend auf Ablehnung. Die Industrialisierung liess zudem die alten Standesunterschiede verschwimmen. Die Behörden hatten immer mehr Mühe, die Regeln durchzusetzen. Mit der helvetischen Revolution 1798 fielen die Kleidervorschriften endgültig.

Es sollte bis zum 21. Jahrhundert dauern, bis die Idee eines staatlichen Kleidermandats ihr Comeback gab – nun in einem ganz anderen Kontext. Jetzt geht es nicht mehr um die Betonung von Unterschieden, sondern eher um Angleichung. Und während früher mit einer Strafe rechnen musste, wer zu wenig trug, scheint man heute eher das Gegenteil als Gefahr zu sehen.

Stimmen zur Landsgemeinde #6: Florian Gengel

Florian Gengel gehörte in den Anfangszeiten des Bundesstaats zu den Vertretern der demokratischen Bewegung. Der Bündner prägte ab 1861 als Redaktor beim Berner «Bund» die politische Ausrichtung des Blatts, indem er sich mit Verve für den Ausbau der direkten Demokratie einsetzte. Inspiration holte er sich dabei auch in Glarus. 1864 erlebte er die denkwürdige Landsgemeinde, an der das Fabrikgesetz beschlossen wurde, als Besucher. Im «Bund» schrieb er darüber eine sechsteilige (!) Reportage. Wir zitieren hier nur den Schluss, in dem er seine Eindrücke auf den Punkt bringt:

«Und während man anderswo das Volk als die unwissende, kopflose Masse verlästert, welche sich eigennützig, niedrig, beschränkt, retrograd gesinnt allem Guten widersetze und nur durch das Licht der inspirierten Intelligenz von oben langsam und gewaltsam wie ein Blinder vorwärts getrieben werden könne, sah ich hier eine Versammlung von 5000-6000 Gesetzgebern unter freiem Himmel, bei freier Rede und Gegenrede eine Landessteuer von 3 Promille votieren, über die Revision der Verfassung so erschöpfend sprechen und so rasch entschliessen, wie wenige Grosse Räthe, ein Fabrikpolizeigesetz erlassen, liberaler, als es schweizerische Grossräthe gethan, liberaler, als es der eigene Landrath gewollt; Ich sah diese Versammlung einen Antrag auf eine Art Konfiskation der Wasserquellen durch die Gemeinden, ebenso die Einführung einer Fleischtaxe kurz von der Hand weisen, das theure Jagdrecht zu Gunsten des Wildstandes, besonders der Gemsen, beschränken; kurz, über Fragen aller Gebiete des Staatshaushaltes, Recht und Verwaltung, mit schnellem und bewusstem Urtheil entscheiden – und ich finde, dass die Worte: freies Volk, Selbstregierung und Volkssouverainetät kein leerer Schall, sondern dass sie aus der innersten Natur unseres Wesens hervorgewachsen und durch Jahrhunderte mit Treue und Ausdauer bewahrt, die nationale Eigenschaft, die eigenste organische und historische Schöpfung unseres Volkes sind; die Eigenschaft, welche uns vo[n] allen andern Völkern unterscheidet und welche uns zu ihren Lehrern, zum fruchtbaren Beispiel für sie machen wird. Der demokratische Volksstaat ist die Signatur der Schweiz. In hoc signo vinces [in diesem Zeichen wirst du siegen].» [1]


[1] Quelle: Der Bund, 6. Juni 1864.

Stimmen zur Landsgemeinde #5: Peter Neumann (53), Direktor des Deutschen Instituts für Sachunmittelbare Demokratie (DISUD), Dresden

peterneumann«Seit 2004 organisiert das DISUD[*]
jährlich eine wissenschaftliche Studienreise in die Schweiz, bei der die Teilnehmer mehr über die direkte Demokratie in der Schweiz erfahren sollen. Dabei besuchen wir neben Universitäten jeweils auch eine Landsgemeinde. Für einen Deutschen ist es schwer vorstellbar, dass die Bürger über ihre Angelegenheiten selber entscheiden, und das mit einer erstaunlichen Disziplin. Bei diesem Anblick bekommt mancher Reiseteilnehmer feuchte Augen.

Ich habe Anfang der 1980er Jahre im Rahmen meines Studiums begonnen, mich mit direkter Demokratie zu beschäftigen. Mir fiel auf, dass vieles, was in den juristischen Lehrbüchern stand, undifferenziert oder schlicht falsch war. Noch immer sind die Vorbehalte gegenüber Volksentscheiden innerhalb der Eliten in Deutschland sehr gross. In den letzten Jahrzehnten hat sich aber einiges getan. In den 1980er Jahren galt direkte Demokratie in Deutschland als Teufelszeug. Inzwischen hat sich vieles verändert. Die Regelungen wurden in den Ländern und Kommunen zum Teil neu eingeführt oder reformiert.

Übrigens sieht das deutsche Grundgesetz auch die Möglichkeit von Gemeindeversammlungen vor. Derzeit existieren sie einzig in Schleswig-Holstein, doch in anderen Bundesländern wird darüber diskutiert, ob man den Kommunen diese Möglichkeit ebenfalls geben sollte. Natürlich bin ich mir bewusst, dass sich viele Schweizer Gemeinden von ihren Gemeindeversammlungen verabschieden, und auch mehrere Kantone die Landsgemeinde abgeschafft haben. Ich frage mich allerdings, ob sie dies nachträglich nicht bedauern. Es scheint mir, dass die Menschen Institutionen brauchen, die sie mit dem Gemeinwesen verbindet. Jedenfalls nimmt in Deutschland das Interesse an der Versammlungsdemokratie zu. Die nächste Reise in die Schweiz, die wir organisieren, ist bereits ausgebucht.

Befürworter der Volksrechte in Deutschland haben zuletzt wieder Zweifel an diesen Instrumenten bekommen: Brexit, Rechtspopulismus in den europäischen Staaten sind hier ursächlich. Allerdings ist das Niveau der Diskussion bei Wahlen und Abstimmungen gleichermassen abhängig von der jeweils herrschenden politischen Kultur. Man muss nicht Wahlen oder Abstimmungen abschaffen; vielmehr gilt die Arbeit der politischen Kultur.»


[*] Das Deutsche Institut für Sachunmittelbare Demokratie (DISUD) in Dresden wurde 2004 von Peter Neumann gegründet. Es führt jedes Jahr eine wissenschaftliche Konferenz zur direkten Demokratie durch und gibt mehrere wissenschaftliche Schriftenreihen heraus.

Wird an der Landsgemeinde bald elektronisch abgestimmt?

Von alters her wird an der Landsgemeinde in Glarus per Handaufheben abgestimmt, die Stimmen werden nur geschätzt – so auch an der diesjährigen Versamlung am kommenden Sonntag. Dabei soll es bleiben, findet das Parlament. Es will keine technische Hilfe. Doch ein umtriebiger Unternehmer will sich damit nicht zufriedengeben.

Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um eine ausgebaute und aktualisierte Fassung eines Artikels, der am 4. April in der Südostschweiz erschienen ist. Der Beitrag wurde auch auf dem Blog Napoleon’s Nightmare publiziert.

1387 wurde in Glarus die erste belegte Landsgemeinde abgehalten. Damals legte die Versammlung einen Grundsatz fest, der bis heute gilt: nämlich, dass bei Abstimmungen die Mehrheit bestimmt und «der minder Theil» sich zu fügen hat. Doch wer entscheidet, welches die Mehrheit ist und welches die Minderheit? Diese Frage hat in der jüngeren Vergangenheit wiederholt für Diskussionen gesorgt.

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Seit über 600 Jahren stimmen die Glarner an der Landsgemeinde per Handaufheben ab.

Im Prinzip ist die Sache einfach: Wird an der Landsgemeinde abgestimmt, heben zunächst die Befürworter und danach die Gegner einer Vorlage ihre Stimmrechtsausweise in die Höhe. Der Landammann, der die Versammlung leitet, schätzt, welche Seite mehr Stimmen auf sich vereinigt. Ist er sich nicht sicher, kann er seine vier Regierungskollegen beiziehen. Am Ende entscheidet aber er alleine; sein Urteil ist nicht anfechtbar.

Fehleranfälliges Verfahren

Das Abschätzen von Mehrheiten birgt allerdings ein gewisses Risiko für Fehler. Bei knappen Resultaten ist es äusserst schwierig, die Mehrheit von blossem Auge zu erkennen. Seit Jahren kursieren daher in Glarus Vorschläge, wie man die Ergebnisse von Abstimmungen zuverlässiger ermitteln könnte. In Appenzell Innerrhoden, dem anderen der beiden verbliebenen Landsgemeinde-Kantone, werden die Stimmen bei knappen Abstimmungen ausgezählt, indem die Bürger den Ring durch verschiedene Ausgänge verlassen und dabei einzeln registriert werden. An der Glarner Landsgemeinde, die wesentlich grösser ist als jene in Appenzell, würde diese Lösung allerdings sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Den Vorschlag, bei knappen Ergebnissen eine Urnenabstimmung im Nachgang zur Versammlung durchzuführen, lehnte die Landsgemeinde 2009 mit deutlichem Mehr ab.

Die Diskussion fokussiert sich daher auf technische Hilfen an der Landsgemeinde. Bereits bei den Arbeiten zur Revision der Kantonsverfassung Ende der 1970er Jahre prüfte die zuständige Kommission, ob die Stimmen mittels eines elektronischen Systems gezählt werden könnten. Der Landrat wollte das Projekt damals nicht weiterverfolgen. Das Thema erschien später aber noch mehrmals auf der politischen Agenda. 2009 gab das Kantonsparlament einen Bericht darüber in Auftrag, welche Systeme in Frage kommen.

Der Bericht, den der emeritierte ETH-Professor Bernhard Plattner vergangenes Jahr vorlegte, identifizierte im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: Entweder ein System, das die nach oben gestreckten Stimmrechtsausweise fotografisch erfasst und die Bilder auswertet, oder ein Verfahren mit drahtloser Kommunikation, bei dem jeder Bürger ein spezielles Gerät erhält, mit dem er seine Stimme abgeben kann, ähnlich wie es bei Generalversammlungen grosser Firmen eingesetzt wird. Letzteres System würde eine genauere Ermittlung des Ergebnisses zulassen, wäre aber auch mit mehr Aufwand verbunden, ausserdem bestünde die Gefahr von Manipulationen. Plattner spricht sich für das erste Modell aus, weil er es für besser kompatibel mit der Landsgemeinde hält.

Regierung und Landrat wollen allerdings nichts mehr von technischen Hilfen wissen. Das Parlament beschloss einstimmig, auf eine vertieftere Prüfung der Systeme zu verzichten. Neben den hohen Kosten zur Entwicklung eines elektronischen Systems wurde vor allem der spezielle Charakter der Landsgemeinde angeführt, der verloren ginge.

Unternehmer will elektronisches System einführen

Das vorerst letzte Wort in dieser Frage dürfte aber die Landsgemeinde haben. Ein einzelner Bürger, der Unternehmer Hansjörg Stucki, hat angekündigt, einen Memorialsantrag einzureichen, um den Einsatz elektronischer Systeme an der Landsgemeinde explizit zu ermöglichen. Ganz ohne Hintergedanken tut er das nicht: Stuckis Firma Nimbus bietet nämlich ein elektronisches System an, das seit 2003 bei Generalversammlungen zum Einsatz kommt und sich laut Stucki auch für die Landsgemeinde eignen würde.

Stucki ist sich bewusst, dass ein elektronisches System in einem öffentlichen Auswahlverfahren evaluiert werden müsste. Er verhehlt aber nicht, dass es ihn mit Stolz erfüllen würde, wenn sein System an der Landsgemeinde zum Einsatz käme. Er sei aber bereit, es dem Kanton «zu einem Freundschaftspreis» zur Verfügung zu stellen. Dass Glarus für die Entwicklung eines Abstimmungssystems einen siebenstelligen Betrag ausgeben müsste, wie das die Regierung schreibt, stimme jedenfalls nicht: «Es gibt bereits Systeme, die man einsetzen kann.» Stucki sagt, es gehe ihm vor allem darum, die Landsgemeinde zeitgemässer zu machen. «Technische Hilfsmittel würden die Landsgemeinde nicht schwächen, sondern stärken», ist er überzeugt.

Soziale Kontrolle

Ein weiterer Vorteil eines digitalen Systems wäre, dass im Gegensatz zum heutigen Verfahren das Stimmgeheimnis gewahrt wäre. Zwar erklärten in einer Umfrage der Universität Bern vergangenes Jahr nur gerade 4 Prozent der teilnehmenden Glarner Stimmberechtigten, dass sie die offene Abstimmung oft oder immer störe, bei 13 Prozent war dies selten der Fall. Der Politikwissenschaftler Hans-Peter Schaub, der an der Durchführung der Umfrage beteiligt war, findet dennoch, dass eine geheime Stimmabgabe Vorteile hätte. «Die offene Abstimmung ermöglicht eine soziale Kontrolle, die negative Auswirkungen haben kann.»

Schaub verweist ausserdem auf die Abschaffung der Landsgemeinde in Ob- und Nidwalden sowie Appenzell Ausserrhoden: «In allen drei Kantonen gehörten das Stimmgeheimnis und die genauere Ermittlung des Mehrs zu den Hauptargumenten für das Urnensystem.» Auch in Glarus könne die Stimmung schnell kippen, wenn es zwei oder drei umstrittene Entscheide bei emotionalen Themen gäbe.

Richtig knapp war das Ergebnis beim weitreichendsten Entscheid der jüngeren Vergangenheit: der Gemeindestrukturreform von 2006, als die Landsgemeinde auf einen Schlag aus 25 Gemeinden 3 machte. «In der Folge kamen prompt Stimmen auf, die den Fortbestand der Landsgemeinde in Frage stellten», sagt Schaub. Die Gemeindereform kam ein Jahr später an einer ausserordentlichen Landsgemeinde nochmals zur Abstimmung – und wurde klar angenommen. «Wenn es nochmals so knapp gewesen wäre wie beim ersten Mal, wäre die Landsgemeinde ernsthaft gefährdet gewesen», glaubt Schaub.

«Kleines Problem»

Stuckis Antrag werden keine grossen Chancen zugestanden. Zwar wäre es nicht das erste Mal, dass die Landsgemeinde einen Entscheid des Landrats kippt. Spricht man mit den Leuten, erhält man aber den Eindruck, dass die wenigsten das Abstimmungsverfahren als dringendes Problem wahrnehmen. Auch der grüne Landrat Mathias Zopfi hält das Abschätzen des Resultats durch den Landammann nur für ein «kleines Problem». «Die Landsgemeinde hat gewichtigere Probleme, beispielsweise, dass Kranke, Betagte oder Leute, die am Sonntag arbeiten müssen, nicht teilnehmen können», sagt Zopfi. Wenn man das Problem der Ergebnisermittlung löse, werde die Frage auftauchen, warum man nicht gleich auch diese Problematik im gleichen Zuge angehe. «Dann wird der Vorschlag kommen, dass man von zu Hause aus elektronisch abstimmen kann. Das wäre der Anfang vom Ende der Landsgemeinde.»

Wäre das Bestehen der Landsgemeinde durch die Einführung eines elektronischen Systems gefährdet? Oder eher durch das Festhalten am heutigen Verfahren? Darüber werden die Glarner Stimmberechtigten voraussichtlich in einem Jahr entscheiden – mittels Handaufheben, wie immer in den letzten 630 Jahren.

Stimmen zur Landsgemeinde #4: Joachim Heer

220px-joachimheerJoachim Heer (1825-1879) war der erste und bislang einzige Bundesrat aus dem Kanton Glarus. Vor seiner Wahl in die Landesregierung 1875 stand der studierte Jurist fast zwanzig Jahre lang (1857-1875) als Landammann der Regierung seines Heimatkantons vor. Aus gesundheitlichen Gründen musste der Liberale bereits nach drei Jahren als Bundesrat zurücktreten. Immerhin konnte er zuvor noch die Einführung des Fabrikgesetzes des Bundes begleiten, das wesentlich von Glarus inspiriert war. Angesichts der weitreichenden Kompetenzen, die der Landammann im 19. Jahrhundert hatte, erstaunt es nicht, dass Heer dem Kollegialitätsprinzip, wie es im Bundesrat herrscht, skeptisch gegenüberstand. Wesentlich positiver fiel sein Urteil über die Landsgemeinde aus, wie folgender Auszug aus einem Brief zeigt:

«Mit der Landsgemeinde bin ich im Ganzen doch nicht unzufrieden: Unsere demokratischen Einrichtungen bilden für manches wieder ein Korrektiv; der arme Mann fühlt sich weniger gedrückt, wenn er an der Gemeinde und Landsgemeinde seiner Freiheit sich freuen darf, und das Hochgefühl, hier mit seiner Hand so viel zu bedeuten wie der reichste Fabrikherr, hebt ihn das ganze Jahr und lässt ihn seinen Kopf aufrechter tragen als da, wo er immer nur als der Dienende und Gedrückte erscheint. Auch ist es ein gar gutes Ding, wenn wenigstens jedes Jahr einmal die verschiedenen Elemente des Volkes sich persönlich einander gegenüberstehen und ins Auge blicken; die Menschen rücken erst dann recht weit auseinander, wenn sie sich nicht mehr sehen und sprechen und jeder vom anderen nur noch vom Hörensagen oder vorgefassten Ideen urteilen kann.»[1]


[1] Quelle: Brief an Ratsherr Sarasin, 4. Januar 1860, zitiert in: Hans Lehnherr (1983): Der Einfluss des Kantons Glarus auf das Schweizerische Arbeitsrecht, Dissertation Universität Bern, S. 32.

Burkas, Schwingfest, Wahlen: Vorschau auf die Glarner Landsgemeinde 2017

In gut zwei Wochen ist es soweit: Auf dem Zaunplatz in Glarus versammeln sich die Stimmberechtigten zur diesjährigen Glarner Landsgemeinde. Mit 10 Traktanden ist das Programm dieses Jahr unterdurchschnittlich befrachtet. Dennoch wird die Versammlung nicht allzu bald beendet sein, denn einige Geschäfte versprechen ausgedehnte Diskussionen.

Dies gilt insbesondere für den Memorialsantrag für ein Verhüllungsverbot (im Volksmund als «Burkaverbot» bekannt). Dieser war vor zwei Jahren vom SVP-Politiker Ronald Hämmerli eingereicht worden. Er orientiert sich am Tessiner Verhüllungsverbot, welches 2013 in einer Volksabstimmung klar angenommen wurde. Zwar kann die Burka bzw. der Nikab im Glarnerland nicht als dringendes Problem angesehen werden: die zuständige Kommission des Landrats schätzt die Zahl vollverhüllter Frauen im Kanton auf «null bis zwei». Dennoch zeigten sich Regierungsrat und Teile des Landrats offen für das Anliegen. Sowohl Regierung als auch Parlament lehnen den Memorialsantrag aber ab mit dem Verweis auf die Entwicklungen auf Bundesebene: Dort ist bekanntlich eine Volksinitiative für ein schweizweites Verbot hängig. Glarus solle abwarten, bis die Diskussion auf Bundesebene abgeschlossen sei. Ob die Landsgemeinde diesem Antrag folgen wird, ist offen.

Das Verhüllungsverbot ist das Geschäft, das ausserhalb des Kantons die grösste Aufmerksamkeit erhalten wird, doch auch andere Vorlagen dürften zu reden geben. So etwa die Änderung des Raumentwicklungs- und Baugesetzes, die ganz am Ende behandelt wird. Diese wurde nicht zuletzt aufgrund des neuen Raumplanungsgesetzes auf Bundesebene nötig. Im Vorfeld gab die vorgesehene Einführung eines Kaufrechts für die Gemeinden zu reden. Damit sollen Gemeinden das Recht erhalten, für die Entwicklung wichtige Grundstücke zum Verkehrswert zu kaufen, wenn der Eigentümer diese nicht innert zehn Jahren bebaut. Ebenfalls umstritten war die sogenannte Mehrwertabgabe. Diese sollen Grundeigentümer zahlen, wenn ein Grundstück infolge einer Zonenänderung mehr Wert erhält. Der Landrat hatte beschlossen, dass die Abgabe mindestens 20 Prozent des Mehrwerts betragen soll, die Gemeinden können aber darüber hinausgehen. In beiden Punkten ging das Gesetz aus Sicht der SVP zu weit; sie unterlag im Parlament mit ihren Anträgen jedoch.

Weniger umstritten war im Landrat das neue Gesetz über die politischen Rechte. Dieses soll das bisherige Abstimmungsgesetz ersetzen. Es übernimmt dessen Bestimmungen zu einem grossen Teil, konkretisiert sie aber teilweise. Materielle Änderungen sieht das neue Gesetz beim Wahlsystem für den Landrat vor: Die Sitze sollen nicht mehr nach dem sogenannten Hagenbach-Bischoff-Verfahren (das auch bei den Nationalratswahlen zur Anwendung kommt), sondern nach dem Sainte-Laguë-Verfahren verteilt werden. Bei letzterem werden die Sitzansprüche mit Standardrundung entweder auf- oder abgerundet. Das bisherige Hagenbach-Bischoff-Verfahren rundet immer ab, wodurch tendenziell grosse Parteien bevorzugt werden. Als weitere Änderung wird die Rechtsgrundlage geschaffen, damit die elektronische Stimmabgabe (bei Urnenabstimmungen und -wahlen) für alle Stimmberechtigten zugänglich gemacht werden kann. Bisher ist E-Voting ausschliesslich für Auslandglarner möglich. Allerdings ist sobald nicht mit einer Ausweitung zu rechnen, da Glarus derzeit kein E-Voting-System (mehr) hat.

Das neue Gesetz betrifft auch die Landsgemeinde: So wird das Verfahren bei Wahlen erstmals gesetzlich geregelt. Zudem hält das Gesetz explizit fest, dass an der Landsgemeinde per offenem Handmehr abgestimmt wird. Dieses Thema wird wohl bald separat vor die Landsgemeinde kommen: Der Unternehmer Hansjörg Stucki hat angekündigt, einen Memorialsantrag einzureichen, um elektronische Hilfsmittel an der Landsgemeinde zu ermöglichen.

Unmittelbar nach dem Gesetz über die politischen Rechte wird es sportlich: Die Landsgemeinde hat über einen finanziellen Beitrag des Kantons Glarus von bis zu 2.2 Millionen Franken an die Durchführung des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfests 2025 in Mollis zu entscheiden. Zwar wird der Entscheid über den Austragungsort erst in vier Jahren fallen (im Rennen ist neben Mollis auch Winkeln im Kanton St. Gallen). Regierungs- und Landrat wollen aber schon jetzt das Signal aussenden, dass der Kanton die Kandidatur unterstützt. Sie sprechen von einem «Generationenprojekt, welches mit seiner Grösse und Ausstrahlung für Aufbruchsstimmung im Kanton sorgen wird». Der Landrat stimmte dem Memorialsantrag einstimmig zu.

Ebenfalls unbestritten war im Parlament eine Änderung des Steuergesetzes, welches als erstes Sachgeschäft (nach der Besetzung von vier Richterstellen) beraten wird. Das Gesetz soll dahingehend angepasst werden, dass Inhaber von Jungunternehmen bis zu zehn Jahre lang von einem reduzierten Ansatz bei der Vermögenssteuer profitieren können. Damit soll der Standort Glarus für Start-Ups attraktiver gemacht werden.

Weitere Traktanden betreffen die Bildungspolitik (Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung) und die Justiz (Kantonalisierung der Schlichtungsbehörden).

Traditionsgemäss ist auch dieses Jahr ein Bundesrat an der Landsgemeinde zu Gast: erstmals kommt Verteidigungsminister Guy Parmelin zum Zug. Zu den weiteren Ehrengästen gehören der ganze Regierungsrat des Kantons Luzern sowie der Chef der Armee, Philippe Rebord. Die Leitung der Landsgemeinde hat auch dieses Jahr Rolf Widmer inne. Er wurde vergangenes Jahr zum Landammann gewählt, seine Amtszeit dauert bis 2018.

Die Landsgemeinde findet dieses Jahr am gleichen Tag wie der zweite Wahlgang der französischen Präsidentschaftswahlen statt. Nach dem Mittagessen dürfte sich die Aufmerksamkeit somit auch im Glarnerland bald von der kantonalen Politik auf die internationale Politik verschieben. Hier wie dort hoffen wir auf spannende und hoffentlich friedliche demokratische Entscheide.

Veranstaltungshinweis
Am Vorabend der Landsgemeinde lädt das Lesecafé Bsinti in Braunwald zum «Landsgemeinde-Talk». Unter dem Titel «Macht direkte Demokratie glücklicher? Eine europäisch-glarnerische Diskussionsrunde» diskutieren Politikwissenschaftler und alt Nationalrat Andreas Gross, Nationalrat Martin Landolt sowie Europarechtlerin Christa Tobler. Mehr Informationen hier.

Stimmen zur Landsgemeinde #3: Giorgio Hösli, 53, Grafiker, Älpler und Publizist, Mollis

490801pbiscpoz«Wir gehen jedes Jahr an die Landsgemeinde. Ich sage jeweils zu meiner Frau: Das ist wichtiger als Weihnachten. Gemeinsam ein Thema bereden und diskutieren, gefällt mir. Zudem finde ich die Abstimmung an der Landsgemeinde vom Gefühl her viel spannender als jede Urnenabstimmung. Wir bleiben jeweils von Anfang bis Ende im Ring, egal, wie schlecht das Wetter ist oder wie langweilig die Geschäfte sind. Wenn man schon demokratische Rechte hat, dann darf man dafür auch etwas leiden, finde ich.

Natürlich nahmen wir auch an der Landsgemeinde 2006 teil. Ich war damals für die drei Gemeinden, vor allem deshalb, weil ich den Vorschlag der Regierung, nur gewisse Gemeinden zusammenzulegen, daneben fand. Ich hielt es für sinnvoller, den Kanton nach Regionen zu organisieren. Heute bin ich nicht mehr so sicher, ob der Entscheid richtig war. Einerseits ist es gut, dass die kommunalen Administrationen zusammengelegt wurden; es braucht nicht in jedem Ort einen Dorfkönig. Aber Zentralisierung ist nicht überall sinnvoll. Im Schulwesen beispielsweise wurde nach meinem Empfinden zu viel vereinheitlicht und zusammengelegt.

Dass an der Landsgemeinde offen abgestimmt wird, stört mich nicht. Natürlich kann es bei umstrittenen Geschäften vorkommen, dass sich jemand unwohl fühlt, wenn er öffentlich seine Meinung kundtun muss. Im Allgemeinen finde ich es aber besser, wenn jeder offen seine Ansicht vertritt. So kann man anschliessend auch miteinander diskutieren, wo man sich nicht einig war. Das fördert die Toleranz aus meiner Sicht mehr, als wenn jeder für sich stimmt und die Differenzen unter der Oberfläche bleiben.

Mich stört, dass der Vertreter der Behörden jeweils das letzte Wort hat, bevor abgestimmt wird. Ich bin nicht grundsätzlich dagegen, dass ein Vertreter des Landrats oder auch des Regierungsrats ihre Positionen erläutern. Im Memorial haben sie jedoch bereits genügend Platz dafür. Die Behördenvertreter sollten am Anfang der Diskussion sprechen, nicht am Schluss. Das Schlusswort gehört dem Ring.»

Über 2000 Franken sind durch Crowdfunding zusammengekommen!

Etwas mehr als eine Woche läuft das Crowdfunding-Projekt auf 100-days.net nun, und bereits sind mehr als 2000 Franken von knapp 20 verschiedenen Leuten zusammengekommen! Damit ist die Summe erreicht, das ich mir als Ziel gesetzt habe, um das Buch zu realisieren. Und es bedeuet auch, dass ich bereits für 20 Exemplare des Buches einen Abnehmer gefunden habe, bevor das Buch überhaupt in den Druck gegangen ist. Das ist für mich eine grosse Motivation für meine Arbeit. Vielen herzlichen Dank an alle, die das Projekt bisher untersützt haben!

Natürlich könnt ihr das Projekt weiter unterstützen. Die 2000 Franken waren für mich das Minimalziel, nicht das, was nötig wäre, um meinen tatsächlichen Aufwand zu decken. Ich bin daher weiterhin froh um jeden Beitrag.

Speziell dankbar bin ich auch, wenn ihr euren Freunden, Bekannten und Verwandten von dem Projekt erzählt, damit möglichst viele Leute von dem Buch erfahren und die Gelegenheit erhalten, sich ein Exemplar zu sichern.

Stimmen zur Landsgemeinde #2: Johann Caspar Bluntschli

1200px-johann_caspar_bluntschli_altDer Zürcher Johann Caspar Bluntschli gehörte zu den bedeutendsten Schweizer Rechtsgelehrten des 19. Jahrhunderts. Er war auch politisch aktiv, zunächst in Zürich, später in Deutschland, und setzte sich stark für liberale Ideen ein. Bluntschli war ein Anhänger der repräsentativen Demokratie. Die direkte Demokratie, wie sie damals in den Landsgemeindekantonen praktiziert wurde, betrachtete er dagegen ziemlich abschätzig, wie der Auszug aus einer Schrift von 1831 zeigt:

«Betrachten wir im Allgemeinen diese demokratische Staatsform, die Souveränität der Landsgemeinden, so werden wir wohl nicht lange anstehen, sie eine sehr rohe zu nennen, welche für eine einiger Massen gebildete Völkerschaft durchaus unpassend wäre. (…) Je ungebildeter und einfacher ein Volksleben ist, desto mehr wird die Gleichheit aller Bürger hervor treten; je mehr sich dasselbe entwickelt, je höher es in seiner Kultur steigt, desto klarer und mächtiger werden die Verschiedenheiten sich darstellen. Daher passt auch der obige Grundsatz der Demokratien am besten für kleine Völkerschaften, welche keine hohe Stufe der Ausbildung erreicht haben, und vielleicht nicht erreichen können. (…) Aus dieser Herleitung scheint mir bewiesen, dass die Demokratie nur für eine Völkerschaft anwendbar sey, welche auf einer sehr niedern Stufe der Entwicklung steht.»[1]


[1] Quelle: Johann Caspar Bluntschli (1831): Das Volk und der Souverän im Allgemeinen betrachtet und mit besonderer Rücksicht auf die schweizerischen Verhältnisse. Für Gebildete, S. 44-50.